Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Schreibwerk Ost
Gegenstand und Anwendung der AGB
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln das Verhältnis zwischen dem Schreibwerk Ost und der:dem Seminarteilnehmer:in und sind verbindlicher Bestandteil jedes Vertrages. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
Geschäftsbedingungen Seminare in Iselisberg
Zusätzlich zu den allgemeinen AGB gelten für Kurse und Veranstaltungen folgende Abmachungen:
Anmeldebedingungen Seminare
Verbindliche Teilnahme
Schriftliche Anmeldungen über die Website sind erforderlich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Es wird eine schriftliche Teilnahmebestätigung via E-Mail verschickt.
Textrechte
Die Textrechte an den Texten, die von Seminarteilnehmer:innen im Rahmen eines Seminars erstellt werden, bleiben vollumfänglich bei den Urheber:innen dieser Texte.
Wiederverwendung von Arbeitsunterlagen des Schreibwerk Ost
Arbeits- und Übungsunterlagen vom Schreibwerk Ost, die während eines Seminars verteilt werden, dürfen unter Angabe der Urheberschaft weiterverwendet werden.
Seminar- und Kurskosten
Die in der Ausschreibung genannten Kosten beinhalten die Seminarkosten und die Bereitstellung von Arbeitsunterlagen sowie den Gratis-Shuttle Bahnhof Frauenfeld-Iselisberg-Bahnhof Frauenfeld sowie Getränke während des Seminars.
Gutscheine
Vom Schreibwerk Ost ausgestellte Gutscheine können gegen Vorweisung des Gutscheines in Abzug gebracht werden.
Vergünstigungen (Fonds 3333)
Auf vorgängige Anfrage sind allenfalls Vergünstigungen bis hin zu Kostenerlass möglich. Das Schreibwerk Ost legt jährlich Geld zurück für Menschen, die an einem Seminar teilnehmen möchten, sich die Gebühren aber nicht (ganz) leisten können.
Verpflegung, Reise- und Übernachtungskosten
Sofern die Ausschreibung nichts anderes erwähnt, sind die Hin- und Rückfahrkosten zum Kursort, die Verpflegungskosten und allfällige Übernachtungskosten nicht im Seminarpreis eingeschlossen.
Das Schreibwerk Ost organisiert für ÖV-Fahrende einen Gratis-Shuttle ab Bahnhof Frauenfeld – Iselisberg und zurück. Der Shuttle fährt zu einer bestimmten Zeit ab, zu spät kommende Teilnehmer:innen sind für ihren Transport nach Iselisberg selbst zuständig.
Annullationen
Es gelten folgende Annullationsfristen:
• bis 30 Tage vor Beginn ist die kostenlose Abmeldung möglich. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
• Bei Abmeldungen zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Einzahlung in unseren Fonds 3333 erwünscht. Dieser Fonds unterstützt Menschen, die an einem Seminar teilnehmen möchten, sich die Gebühren aber nicht (ganz) leisten können. Über die Höhe des Betrages entscheidet die sich abmeldende Person selbst.
Nachholtage
In mehrtägigen Seminaren, deren Inhalte später mit anderen Gruppen wiederholt werden, ist ein Nachholen durch ein:e Teilnehmer:in, der:die absagen musste, in der Regel möglich. Es wird auf jeden Fall jede Anfrage individuell geprüft und begründet zu- oder absgesagt.
Bescheid über Durchführung
In der Regel informiert das Schreibwerk Ost innerhalb 2-3 Wochen vor Seminarstart schriftlich (Briefpost und/oder Mail) über dessen Durchführung.
Seminarabsage durch Schreibwerk Ost
Sollte ein Seminar aus wichtigem Grund, z.B. Erkrankung der Seminarleitung oder zu geringer Teilnehmer:innen-Zahl abgesagt werden, verpflichtet sich das Schreibwerk Ost die einbezahlten Seminargebühren zurückzuerstatten. Einen Anspruch auf Arbeitsunterlagen gibt es nicht.
Individuelle Geschäftsbedingungen bei auswärtigen Seminaren
Zusätzlich zu den allgemeinen AGB gilt für Seminare, die das Schreibwerk Ost auswärts durchführt, gelten die folgenden Abmachungen:
Anmeldung Kost und Logis auswärtiger Seminarort
Die Anmeldung für Kost und Logis am Seminarort ist verbindlich. Die anfallenden Gebühren sind auch dann zu bezahlen, wenn die teilnehmende Person nicht erscheint oder vorher abreist. Absagen für Seminare, die eine auswärtige Unterbringung enthalten, richten sich nach den AGB des Veranstaltungs-Ortes. Beim Kloster Fischingen bedeutet das beispielsweise, dass bei Absagen durch Seminarteilnehmende, die weniger als 3 Monate vor Seminarstart eintreffen, der gesamten Kost- und Logis-Betrag geschuldet ist.
Individuelle Geschäftsbedingungen bei Seminaren, die in Kooperation mit anderen Bildungsveranstaltern durchgeführt werden, beispielsweise SBVV, Volkshochschule, Bibliothek etc.
Hier gelten die AGB der jeweiligen Kooperationspartner:innen. Beim Diplomlehrgang Literarisches Schreiben ist das beispielsweise der Schweizer Buchhandels- und Verlagsverband SBVV. Bei der Anmeldung wird vom Kooperationspartner schriftlich auf die entsprechenden AGB hingewiesen.
Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus Verträgen mit den Schreibwerk Ost gilt ausschliesslich Frauenfeld als Gerichtsstand.
Es gilt Schweizer Recht.
Inkrafttreten der AGB
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ab 1. Januar 2025 in Kraft.